SATZUNG DES MTV HONDELAGE VON 1909 E.V.
§ 1 NAME, SITZ UND ZWECK
1. Der am 3. Februar 1909 in Hondelage gegründete Sportverein führt den Namen "Männerturnverein Hondelage von 1909 e.V.". Der Verein hat seinen Sitz in Braunschweig-Hondelage. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Braunschweig unter VR 2424 eingetragen.
2. Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes Niedersachsen e.V. und der zuständigen Landesfachverbände im Landessportbund Niedersachsen.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und zwar insbesondere durch die Pflege und Förderung des Amateursports.
§ 2 ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
2. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten.
§ 3 VERLUST DER MITGLIEDSCHAFT
1. Die Mitgliedschaft erlöscht durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein.
2. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderhalbjahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig.
§ 5 BEITRÄGE
1. Der monatliche Mitgliedsbeitrag sowie außerordentliche Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
3. Die Beiträge sind mindestens vierteljährlich im Voraus zu zahlen. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist erwünscht. Barzahlung ist nicht möglich.
§ 9 VORSTAND
1. Der Vorstand arbeitet a) als geschäftsführender Vorstand: bestehend aus dem 1. Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Sport- und Sozialwart und dem Jugendleiter.
2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 1. stellvertretenden Vorsitzende. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
§ 15 AUFLÖSUNG DES VEREINS
1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
4. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an die Stadt Braunschweig mit der Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Sports verwendet werden darf.
Braunschweig-Hondelage, 24.02.2018
Erhard Badtke — 1. Vorsitzender Rüdiger Herde — 1. stellv. Vorsitzender